8. Stadtratssitzung am 5. März 2025
Liebe Friedrichrodaerinnen und Friedrichrodaer,
mit diesem Bericht möchte ich Sie wie gewohnt über unsere Arbeit im Stadtrat von Friedrichroda informieren.
Am 5. März 2025 fand eine Sondersitzung des Stadtrats im Gemeindesaal des Katholischen Pfarramtes in Friedrichroda statt. Der einzige Tagesordnungspunkt war die "Änderung der Hebesatzsatzung" (Grund- und Gewerbesteuern).
Die Notwendigkeit dieser Sondersitzung ergab sich, weil dieser Punkt in der regulären Sitzung am 20. Februar 2025 vertagt wurde. Damals hatten wir die Verwaltung gebeten, uns zusätzliche Zahlen und Informationen bereitzustellen, insbesondere Szenario- und Beispielrechnungen mit gleichbleibenden und unterschiedlichen Hebesätzen. Dies sollte uns unter anderem helfen, die vorgeschlagenen Hebesatzerhöhungen besser nachvollziehen zu können.
In der Sondersitzung am vergangenen Mittwoch wurde von unserer Seite betont, dass die Anpassung der Grundsteuerhebesätze im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform für uns durchaus nachvollziehbar ist, da viele Messbeträge weit unter denen der Vorjahre liegen.
Die Verwaltung hatte argumentiert, dass der neue Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 530 v. H. nur möglich sei, wenn auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöht wird. Ohne eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes würde ein Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 580 v. H. notwendig sein, um einen Fehlbetrag von ca. 80.620 Euro zu vermeiden.
Während der Sitzung hatten mein Kollege Falk Ortlepp und ich betont, dass wir eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland für nicht vertretbar halten.
Unsere Fraktion ist der festen Überzeugung, dass jeder Unternehmer, der in Friedrichroda Verantwortung trägt, Steuern zahlt und Arbeitsplätze schafft unterstützt werden muss. Eine zusätzliche Belastung der Unternehmen lehnen wir daher ab, zumal aus unserer Sicht noch gar nicht genau abgeschätzt werden kann, wie hoch das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2025 am Ende tatsächlich sein wird.
Mein Stadtratskollege Falk Ortlepp schlug daraufhin in seinem Wortbeitrag vor, die Beschlussfassung zu Grund- und Gewerbesteuer getrennt vorzunehmen. Dies hätte bedeutet, dass die Anpassung der Grundsteuerhebesätze wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen, jedoch auf eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes verzichtet werden sollte. Leider wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend erfolgte die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag der Stadtverwaltung, der folgende Anpassungen vorsah:
"Die Hebesätze ändern sich wie folgt:
- Grundsteuer A: von 300 v. H. auf 400 v. H.
- Grundsteuer B: von 470 v. H. auf 530 v. H.
- Gewerbesteuer: von 400 v. H. auf 420 v. H."
Diesen Antrag haben wir als Fraktion geschlossen abgelehnt, da wir ihn in der aktuellen Situation gegenüber den Friedrichrodaer Gewerbetreibenden für nicht vertretbar halten.
Letztlich wurde die Beschlussvorlage in einer äußerst knappen und namentlichen Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen zu 10 Nein-Stimmen beschlossen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Bericht einen guten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Stadtrat gegeben zu haben. Bei Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die nächste Stadtratssitzung findet voraussichtlich am 3. April 2025 statt. Ich werde Sie auch über deren Ergebnisse informieren und wünsche Ihnen bis dahin eine gute Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihr
Hans-Georg Creutzburg
Stadtrat und 2. Beigeordneter von Friedrichroda